Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre B2B-Rechnungen strukturiert ausstellen. Eine Studie vom September zeigt: Der Mittelstand ist deutlich schlechter vorbereitet als große Unternehmen — und die Umstellung ist kein Software-Update.

Empfangen können muss jedes Unternehmen E-Rechnungen bereits seit 2025. Ausstellen wird Pflicht ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle übrigen inländischen B2B-Umsätze. Verlangt ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 — XRechnung oder ZUGFeRD, kein PDF. Der Aufwand liegt nicht im Rechnungsformat, sondern in den angrenzenden Themen: Stammdaten, Schnittstellen zur Warenwirtschaft, revisionssichere Archivierung des Datensatzes und ein geübter Ablauf für Fehlerfälle.
Die Pflichten kommen gestaffelt — und die erste gilt längst:
Wichtig, weil es die häufigste Fehlannahme ist: Eine PDF-Rechnung per Mail ist keine E-Rechnung. Verlangt wird ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 — in Deutschland üblich als XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF ist ein Bild für Menschen; eine E-Rechnung ist ein Datensatz für Maschinen. ZUGFeRD verbindet beides in einer Datei.
Eine Studie des Verbands elektronische Rechnung vom September zeichnet dabei ein deutliches Bild: Eine große Mehrheit der Befragten hält Deutschlands Vorbereitung für mangelhaft, und kleinere Unternehmen liegen spürbar hinter den großen zurück.
Weil die Rechnung am Ende einer Kette steht. Wer nur das Rechnungsprogramm umstellt, merkt erst im Januar, dass die Kette davor nicht mitkommt:
Die Umstellung berührt damit dieselben Systeme wie jedes andere Fachanwendungs-Projekt — und braucht denselben Vorlauf.
Hier entstehen die Befunde, die später in Prüfungen auffallen. Drei Punkte:
Das Original ist der Datensatz. Bei ZUGFeRD ist die eingebettete XML-Datei die Rechnung, nicht das sichtbare PDF. Wer nur den Ausdruck ablegt, hat die Rechnung nicht aufbewahrt.
Unveränderbar und auffindbar. Die Ablage muss revisionssicher sein — nachträgliche Änderungen ausgeschlossen, Auffinden in angemessener Zeit möglich. Ein Ordner auf dem Dateiserver erfüllt das in aller Regel nicht.
Aufbewahrungsfrist. Für Rechnungen als Buchungsbelege gilt seit der Verkürzung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eine Frist von acht Jahren. Weil es hier Übergangskonstellationen gibt, ist das der Punkt, den Sie mit Ihrem Steuerberater abstimmen sollten — nicht mit Ihrer IT.
Praktisch heißt das für die meisten Betriebe: ein Dokumentenmanagement- oder Archivsystem, das mit dem Rechnungsprogramm verbunden ist. Das ist der größte Einzelposten der Umstellung — und gehört deshalb in die Budgetplanung 2027.
Wenn Sie über der 800.000-Euro-Grenze liegen: jetzt. Nicht wegen des Formats, sondern wegen der Wartezeiten. Softwarehäuser bearbeiten im vierten Quartal 2026 alle Kunden gleichzeitig — wer im November anfragt, steht hinten.
Ein realistischer Fahrplan:
Wenn Sie erst 2028 dran sind, gilt derselbe Fahrplan — ein Jahr später. Mitnehmen sollten Sie trotzdem schon jetzt, dass Sie empfangen können müssen; diese Pflicht gilt bereits.
Zwei verbreitete Umwege, die mehr kosten als sie helfen.
Die Insellösung. Ein separates Werkzeug, das E-Rechnungen erzeugt, aber nicht mit der Warenwirtschaft spricht, bedeutet doppelte Erfassung — dauerhaft. Das rechnet sich nie und schafft genau die Art von Parallelwelt, die später niemand mehr pflegt (siehe Schatten-IT).
Der Dienstleister ohne Vertrag. Wer das Rechnungsversenden auslagert, gibt Kunden- und Umsatzdaten heraus. Das braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Prüfung des Anbieters — die Kriterien stehen in Datenleck beim Dienstleister.
Und ein Hinweis für Transport- und Logistikbetriebe: Dort trifft die E-Rechnung auf weitere Fristen, die in denselben Jahren greifen. Der Überblick dazu steht in Müssen Logistiker per Gesetz digitalisieren?
Beantworten Sie diese Woche zwei Fragen: Lagen wir im Vorjahr über 800.000 Euro Umsatz? und Kann unsere Warenwirtschaft XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen — schriftlich bestätigt vom Hersteller?
Die erste Frage beantwortet die Steuerberatung in fünf Minuten. Die zweite dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen — deshalb sollte die Anfrage heute raus und nicht im November.
Wenn Sie die Umstellung nicht selbst koordinieren wollen — das ist eine klassische Aufgabe für einen CIO auf Zeit: Wir klären mit Ihren Softwarehäusern, was möglich ist, bringen Warenwirtschaft, Versandweg und Archivierung zusammen und begleiten den Testlauf, bevor die Frist ihn erzwingt. Den laufenden Betrieb danach übernehmen wir in der Betreuung.
FAQ
Kurz und konkret beantwortet.
Empfangen können muss jedes Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen wird Pflicht ab 1. Januar 2027 bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 1. Januar 2028 für alle übrigen inländischen B2B-Umsätze.
Nein. Verlangt wird ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931, in Deutschland üblich als XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF ist ein Bild für Menschen; ZUGFeRD verbindet beides, indem es den Datensatz in die PDF-Datei einbettet.
Aufzubewahren ist der strukturierte Datensatz im Original — bei ZUGFeRD die eingebettete XML-Datei, nicht der Ausdruck. Die Ablage muss revisionssicher sein. Zur Aufbewahrungsfrist, die für Buchungsbelege auf acht Jahre verkürzt wurde, stimmen Sie sich mit Ihrer Steuerberatung ab.
Das Rechnungsformat selbst ist selten der Kostentreiber. Teuer werden die angrenzenden Themen: ein Versionssprung der Warenwirtschaft, Schnittstellen und vor allem eine revisionssichere Archivierung. Diese Posten gehören in die Budgetplanung für 2027.
Wer 2027 dran ist, sollte jetzt anfangen — nicht wegen der Technik, sondern wegen der Wartezeiten bei den Softwarehäusern im vierten Quartal 2026. Herstelleraussagen brauchen erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen.
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