Seit dem 2. August müssen KI-Chatbots, KI-generierte Bilder und Deepfakes gekennzeichnet werden — sichtbar und maschinenlesbar. Bußgelder bis 15 Millionen Euro. Was das praktisch für Ihre Website und Ihr Marketing heißt.

Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht aus Artikel 50 des EU AI Act: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen, und KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden — sichtbar für Menschen und maschinenlesbar. Verstöße können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.
Mit dem 2. August 2026 ist die Transparenzpflicht aus Artikel 50 des EU AI Act wirksam geworden. Sie verlangt im Kern zweierlei: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren — und KI-erzeugte oder wesentlich KI-bearbeitete Inhalte müssen als solche gekennzeichnet sein.
Wichtig ist der Unterschied zu den Hochrisiko-Regeln, die wir in EU AI Act ab 2. August beschrieben haben: Die Hochrisiko-Pflichten treffen nur bestimmte Anwendungen, etwa im Recruiting. Die Transparenzpflicht dagegen trifft praktisch jeden, der KI im Kundenkontakt oder in der Kommunikation einsetzt — unabhängig von Branche und Größe.
Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist niedriger als bei verbotenen Praktiken, aber hoch genug, um es ernst zu nehmen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja — meist an drei Stellen, die man nicht sofort als „KI-Einsatz“ wahrnimmt:
Nicht betroffen ist die rein interne Nutzung: Wenn Sie sich eine Mail von Copilot formulieren lassen und sie anschließend selbst prüfen und verantworten, ist das keine kennzeichnungspflichtige Veröffentlichung. Die Pflicht knüpft an das an, was nach außen geht und Dritte täuschen könnte.
Die Anforderung ist simpel und wird trotzdem oft verfehlt: Der Hinweis muss vor oder beim ersten Kontakt erscheinen — nicht versteckt in den Nutzungsbedingungen. In der Praxis genügt meist eine klare Begrüßungszeile im Stil von „Hallo, ich bin der digitale Assistent von … — ich bin ein KI-System.“
Drei Punkte, an denen es typischerweise scheitert: Der Hinweis steht nur in der Datenschutzerklärung. Der Bot ist bewusst menschlich inszeniert, mit Vorname und Portraitfoto, ohne Hinweis. Oder der Hinweis verschwindet nach dem ersten Öffnen und taucht bei einer neuen Sitzung nicht wieder auf.
Ein Nebeneffekt, den viele unterschätzen: Ein offen als KI ausgewiesener Assistent wird von Kunden meist besser angenommen als einer, bei dem man den Verdacht erst selbst entwickeln muss. Transparenz kostet hier nichts und schafft Vertrauen.
Hier verlangt die Verordnung zwei Ebenen, und die zweite wird häufig übersehen:
Die praktische Hürde: Viele Bildwerkzeuge setzen die maschinenlesbare Markierung bereits selbst — aber Bearbeitung und Export löschen sie oft wieder. Wer ein KI-Bild zuschneidet und neu speichert, verliert die Kennzeichnung. Deshalb gehört ein Prüfschritt vor die Veröffentlichung.
Sonderfall Deepfakes: Bei Inhalten, die reale Personen oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, gelten die strengsten Anforderungen — hier muss die Kennzeichnung klar und unübersehbar sein.
Die Verordnung ist an dieser Stelle pragmatischer, als viele befürchten. Rein unterstützende Bearbeitung ist nicht kennzeichnungspflichtig: Wer ein echtes Foto mit KI aufhellt, entrauscht oder freistellt, verändert nicht den Inhalt und muss nicht kennzeichnen. Auch offensichtlich künstlerische oder satirische Darstellungen unterliegen erleichterten Anforderungen.
Die Grenze verläuft entlang der Frage: Könnte jemand den Inhalt für eine echte Aufnahme oder für eine menschliche Äußerung halten? Wenn ja, kennzeichnen. Wenn die KI-Herkunft ohnehin für jeden erkennbar ist, ist der Aufwand geringer.
Im Zweifel gilt die einfache Faustregel: Kennzeichnen ist billiger als ein Bußgeldverfahren — und schadet dem Vertrauen Ihrer Kunden nicht.
Eine kurze Bestandsaufnahme reicht für den Anfang, und sie ist an einem Vormittag zu machen:
Wie KI und Datenschutz zusammenspielen, haben wir in KI und Datenschutz: Was ist erlaubt? aufbereitet. Wenn Sie unsicher sind, wo Ihr Unternehmen steht, gehen wir die Punkte gemeinsam durch — pragmatisch und ohne Paragrafenreiterei.
FAQ
Kurz und konkret beantwortet.
Seit dem 2. August 2026. Sie ergibt sich aus Artikel 50 des EU AI Act und betrifft Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes.
Ja. Nutzer müssen beim ersten Kontakt erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen. Ein Hinweis nur in der Datenschutzerklärung genügt nicht.
Auf zwei Ebenen: sichtbar für Menschen, etwa als Hinweis in der Bildunterschrift, und maschinenlesbar über Metadaten oder Herkunftsnachweise nach dem C2PA-Standard. Achtung: Bearbeitung und Export löschen die technische Markierung oft.
Nein. Rein unterstützende Bearbeitung wie Aufhellen, Entrauschen oder Freistellen verändert den Inhalt nicht und ist nicht kennzeichnungspflichtig.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Fragen zu Ihrem Projekt?
Ob KI & Automatisierung oder ein anderes Thema — wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Kontakt aufnehmenKostenlose Erstberatung
Unverbindlich und ohne Fachchinesisch. Wählen Sie den Weg, der Ihnen am liebsten ist.
4,7 ★ GoogleAntwort in unter 4 Stundenpersönlich seit 2002
Rückruf anfordern
Innerhalb von 4 Stunden — kostenlos und unverbindlich.
Wir melden uns innerhalb von 4 Stunden bei Ihnen.
Bewirb dich in 2 Minuten
Ohne Anschreiben-Zwang. Wähl den Weg, der dir am liebsten ist.
26 Kolleg:innenseit 2002 im RheinlandRückmeldung zeitnah
Rückruf anfordern
Zeitnah — kostenlos und unverbindlich.
Wir melden uns zeitnah bei dir.