Ein Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen. Je nach Größe und Tätigkeit kann seine Bestellung gesetzlich vorgeschrieben sein.
Ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht ist, hängt nicht allein von der Unternehmensgröße ab, sondern vor allem von Art und Umfang der Datenverarbeitung.
Eine Pflicht kann etwa entstehen, wenn eine bestimmte Zahl von Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst ist oder wenn besonders sensible Daten in größerem Umfang verarbeitet werden. Auch ohne gesetzliche Pflicht kann die freiwillige Bestellung sinnvoll sein, um Datenschutz fachkundig und nachweisbar zu organisieren.
Der Datenschutzbeauftragte überwacht, ob das Unternehmen die DSGVO und weitere Datenschutzvorgaben einhält. Er berät, schult und ist Ansprechpartner für Beschäftigte, Betroffene und die Aufsichtsbehörde.
Er weist auf Risiken hin und entscheidet nicht selbst über Verarbeitungen; die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung.
Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt das Unternehmen genau, muss aber unabhängig und fachkundig sein und darf keine Aufgaben übernehmen, die zu Interessenkonflikten führen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Fachwissen von außen mit und ist von internen Strukturen unabhängig. Gerade kleinere Unternehmen wählen oft die externe Variante, weil dort selten eine Person die nötige Qualifikation und freie Kapazität hat. Beide Modelle sind zulässig; entscheidend sind Fachkunde, Unabhängigkeit und ausreichende Ressourcen.
FAQ
Kurz und konkret beantwortet.
Nein. Die Pflicht hängt von Art und Umfang der Datenverarbeitung ab, nicht allein von der Mitarbeiterzahl. Verarbeitet ein Betrieb in größerem Umfang sensible Daten oder beschäftigt viele Personen mit Datenverarbeitung, kann die Bestellung verpflichtend sein.
Nein. Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig arbeiten und sich selbst überwachen können, was bei der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist nicht zulässig. Auch IT-Leitung oder Personalleitung scheiden aus diesem Grund häufig aus.
Ja. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist ausdrücklich zulässig und im Mittelstand verbreitet. Sie bringt unabhängige Fachkunde ins Unternehmen, ohne dass intern eine eigens qualifizierte und freigestellte Person vorgehalten werden muss.
Verwandte Begriffe
Noch Fragen?
Ob Compliance & Recht oder ein anderes Thema — wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Kontakt aufnehmenKostenlose Erstberatung
Unverbindlich und ohne Fachchinesisch. Wählen Sie den Weg, der Ihnen am liebsten ist.
4,7 ★ GoogleAntwort in unter 4 Stundenpersönlich seit 2002
Rückruf anfordern
Innerhalb von 4 Stunden — kostenlos und unverbindlich.
Wir melden uns innerhalb von 4 Stunden bei Ihnen.