NIS2 ist eine EU-Richtlinie, die Cybersicherheit für viele Unternehmen verpflichtend macht — inklusive Verantwortung der Geschäftsführung. Sie verlangt Risikomanagement, Meldewege und Schutzmaßnahmen.
NIS2 weitet die Pflichten gegenüber der Vorgänger-Richtlinie deutlich aus. Betroffen sind „wesentliche" und „wichtige" Einrichtungen in 18 Sektoren – von Energie und Gesundheit über Logistik bis zur verarbeitenden Industrie. Als grobe Schwelle gelten Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Jahresumsatz; in einigen Sektoren greift die Pflicht unabhängig von der Größe.
Im Kern stehen ein angemessenes Risiko- und Vorfallsmanagement, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie kurze Meldefristen an die Behörde: eine erste Meldung binnen 24 Stunden, eine Bewertung binnen 72 Stunden. Neu ist die persönliche Verantwortung der Geschäftsführung für die Umsetzung.
ISO 27001 ist ein freiwilliger, zertifizierbarer Standard für ein Informationssicherheits-Managementsystem. NIS2 ist geltendes Recht mit Pflichtcharakter. Ein bestehendes ISO-27001-System ist aber eine sehr gute Grundlage, um die NIS2-Anforderungen strukturiert nachzuweisen.
FAQ
Kurz und konkret beantwortet.
Die EU-Richtlinie ist seit Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen; die deutsche Umsetzung konkretisiert die Pflichten. Unternehmen sollten unabhängig vom genauen Stichtag jetzt mit Bestandsaufnahme und Maßnahmen beginnen – die Anforderungen gelten ab Inkrafttreten ohne lange Schonfrist.
NIS2 sieht empfindliche Bußgelder vor und nimmt die Leitungsebene ausdrücklich in die Pflicht. Geschäftsführer können persönlich verantwortlich gemacht werden, wenn Risikomanagement und Maßnahmen fehlen.
Bewährt ist ein strukturierter Fahrplan: Betroffenheit klären, Ist-Zustand und Lücken erheben, Maßnahmen und Meldewege festlegen, Nachweise dokumentieren. implec begleitet das mit einer NIS2-Beratung samt 90-Tage-Plan.
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