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Compliance

AVV

IT-Lexikon · Compliance & Recht

Kurz erklärt

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Er ist nach DSGVO Pflicht, sobald externe Dienstleister Daten verarbeiten.

Wann ist ein AVV erforderlich?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird immer dann benötigt, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, ohne über deren Zweck zu entscheiden. Sie bleiben verantwortlich, der Dienstleister handelt weisungsgebunden.

Typische Fälle sind Cloud-Speicher, E-Mail-Hosting, Newsletter-Versand, Lohnabrechnung oder externe IT-Wartung mit Datenzugriff. Die DSGVO schreibt den Vertrag in diesen Konstellationen ausdrücklich vor. Ohne AVV ist die Datenweitergabe an den Dienstleister rechtlich nicht abgesichert — das Risiko trägt das auftraggebende Unternehmen.

Was muss in einem AVV geregelt sein?

Der Vertrag legt fest, wie der Dienstleister mit den ihm anvertrauten Daten umgeht. Er bindet ihn an Ihre Weisungen und an konkrete Schutzpflichten.

  • Gegenstand, Dauer und Zweck der Verarbeitung
  • Art der Daten und Kategorien der Betroffenen
  • Verpflichtung zur Vertraulichkeit
  • Vereinbarte technische und organisatorische Maßnahmen
  • Regeln zu Unterauftragnehmern und zur Löschung nach Auftragsende

So bleibt nachvollziehbar, wer welche Daten unter welchen Bedingungen verarbeitet.

AVV vs. gemeinsame Verantwortlichkeit — was ist der Unterschied?

Beim AVV verarbeitet der Dienstleister Daten ausschließlich nach Ihren Weisungen und entscheidet nicht über die Zwecke. Sie bleiben allein verantwortlich.

Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit legen zwei Parteien gemeinsam Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest — dann braucht es keinen AVV, sondern eine andere Form der Vereinbarung. Die richtige Einordnung entscheidet über die passende vertragliche Grundlage. Verarbeitet ein Dienstleister Daten für eigene Zwecke, liegt ohnehin keine Auftragsverarbeitung mehr vor.

FAQ

Häufige Fragen

Kurz und konkret beantwortet.

Wofür steht die Abkürzung AVV?+

AVV steht für Auftragsverarbeitungsvertrag, teils auch Auftragsverarbeitungsvereinbarung genannt. Der Begriff bezeichnet den Vertrag, mit dem ein Verantwortlicher und ein Dienstleister regeln, wie personenbezogene Daten im Auftrag und weisungsgebunden verarbeitet werden.

Wer stellt den AVV bereit?+

In der Praxis stellt meist der Dienstleister einen vorbereiteten AVV zur Verfügung, weil er den Verarbeitungsvorgang kennt. Verantwortlich für den Abschluss bleibt jedoch das auftraggebende Unternehmen. Sie sollten den Vertrag prüfen, statt ihn ungelesen zu unterzeichnen.

Brauche ich einen AVV auch für Cloud-Anbieter?+

Ja. Sobald ein Cloud-Dienst personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag speichert oder verarbeitet, ist ein AVV erforderlich. Bei Anbietern außerhalb der EU sollten Sie zusätzlich prüfen, ob der Datentransfer durch geeignete Garantien abgesichert ist.

Was passiert ohne AVV?+

Fehlt ein erforderlicher AVV, ist die Datenweitergabe an den Dienstleister nicht rechtskonform. Das auftraggebende Unternehmen verstößt gegen die DSGVO und riskiert Bußgelder. Außerdem bleibt unklar geregelt, wie der Dienstleister die Daten schützt und nach Auftragsende behandelt.

Verwandte Begriffe

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