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Whitepaper · E-Rechnung

E-Rechnung im Mittelstand: Pflichten, Fristen und was Ihre IT braucht

Seit 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen, ab 2027 oder 2028 auch ausstellen. Dieses Whitepaper zeigt, welche Frist für Sie gilt, welche Formate zulässig sind, was Rechnungseingang und revisionssichere Archivierung technisch brauchen – mit Fahrplan, Beispielrechnung und Checkliste in zwölf Prüfpunkten.

Das erwartet Sie

Was im Whitepaper steht.

  • Seit 2025 empfangen, ab 2027 oder 2028 versenden: welche Frist für Ihr Unternehmen gilt
  • Was eine E-Rechnung ist – und warum die PDF-Rechnung per E-Mail keine ist
  • Der Rechnungseingang: was Ihre IT für Empfang, Prüfung und Übergabe braucht
  • Revisionssicher aufbewahren: was GoBD und Umsatzsteuergesetz bei E-Rechnungen verlangen
  • Rechnungen richtig versenden: Fahrplan bis zur Ausstellungspflicht und typische Fehler
  • Checkliste: E-Rechnung im Mittelstand in zwölf Prüfpunkten

Geschrieben von den Menschen, die diese Projekte täglich umsetzen — praxisnah, ohne Fachchinesisch und mit Vorlagen, die Sie direkt verwenden können. Mehr zum Thema: E-Rechnungspflicht umsetzen.

Was Sie mitnehmen

Ihr Vorteil nach der Lektüre.

Klarheit über Ihre Frist

Ob Sie ab 2027 oder erst ab 2028 E-Rechnungen ausstellen müssen – und welche Ausnahmen für Kleinbeträge und Auslandsgeschäfte gelten.

Zulässige Formate sicher erkennen

Was XRechnung und ZUGFeRD unterscheidet, welche Profile genügen und warum die PDF-Rechnung per E-Mail keine E-Rechnung ist.

Archivierung ohne Lücken

Was die GoBD und das Umsatzsteuergesetz an Aufbewahrung verlangen und warum eine Datensicherung dafür nicht ausreicht.

Fahrplan und Checkliste

Ein Zeitplan bis zum Stichtag, die typischen Fehler aus der Praxis und zwölf Prüfpunkte zum Abhaken.

FAQ

Was Sie zum Whitepaper wissen sollten.

Ab wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?+

Empfangen können muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Für das Ausstellen gelten Übergangsregeln: Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch Papier- oder PDF-Rechnungen verschicken. Im Jahr 2027 gilt diese Erleichterung nur noch, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug. Ab dem 1. Januar 2028 sind inländische B2B-Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung auszustellen.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?+

Nein. Eine PDF-Datei ohne eingebetteten Datensatz ist umsatzsteuerlich eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, in Deutschland meist als XRechnung oder als ZUGFeRD-Rechnung ab Version 2.0.1. ZUGFeRD verbindet beides: Die PDF-Datei enthält die Rechnungsdaten als eingebettete XML-Datei, die bei Abweichungen maßgeblich ist.

Welche ZUGFeRD-Profile sind als E-Rechnung zulässig?+

Zulässig ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL, weil diese nicht alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben enthalten. Geeignet sind die Profile BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. Für die meisten Geschäftskunden ist das Profil EN 16931 ein pragmatischer Standard.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?+

Rechnungen und Buchungsbelege sind seit der Verkürzung durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Aufbewahrt wird der strukturierte Datensatz unverändert in seiner ursprünglichen Form, maschinell auswertbar. Die Frist kann sich verlängern, solange Unterlagen für eine offene Steuerfestsetzung von Bedeutung sind; stimmen Sie die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung ab.

Reicht unser Backup als Archiv für E-Rechnungen?+

Nein. Eine Datensicherung ist eine Momentaufnahme für den Schadensfall und verhindert keine Änderungen im laufenden Bestand. Für die Buchführung verlangen die GoBD eine unveränderbare, vollständige und auffindbare Ablage mit Bezug zur Buchung. Dafür brauchen Sie ein revisionssicheres Archiv – das seinerseits natürlich ebenfalls gesichert werden sollte.

E-Rechnung konkret umsetzen?

Wir schauen gemeinsam auf Ihren Rechnungseingang, Ihre Systeme und Ihre Ablage und zeigen, welche technischen Schritte zu Ihrem Betrieb passen – kostenlos und unverbindlich.

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