Videoüberwachung dokumentiert Ereignisse an Türen und auf dem Gelände. Lösungen wie UniFi Protect arbeiten lokal und DSGVO-konform, ohne Cloud-Zwang.
Videoüberwachung dokumentiert Ereignisse an Türen und auf dem Gelände mit Bild und Zeitstempel. Während die Zutrittskontrolle regelt, wer öffnen darf, zeigt die Kamera, was tatsächlich passiert ist.
Beide Systeme ergänzen sich: Ein Zutrittsprotokoll belegt, dass ein Medium genutzt wurde, das Video belegt, welche Person die Tür wirklich passiert hat. Lösungen wie UniFi Protect arbeiten lokal auf eigenen Aufzeichnungsgeräten und benötigen keinen Cloud-Zwang, was die Datenhoheit im Unternehmen hält.
Videoüberwachung erfasst personenbezogene Daten und unterliegt damit strengen Regeln. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen berechtigtem Interesse und den Rechten der gefilmten Personen.
Wichtig sind insbesondere:
FAQ
Kurz und konkret beantwortet.
Eine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen ist in der Regel unzulässig, weil sie tief in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Erlaubt sind meist Eingänge, Außenbereiche oder Bereiche mit besonderem Schutzbedarf, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Kennzeichnung, Zweckbindung und kurze Löschfristen sind Voraussetzung für einen rechtssicheren Betrieb.
Nein, lokale Systeme wie UniFi Protect speichern Aufzeichnungen auf eigener Hardware im Unternehmen. Das hält die Daten im Haus und vermeidet einen Cloud-Zwang. Eine Cloud-Anbindung ist optional, etwa für Fernzugriff, sollte aber bewusst und datenschutzkonform gewählt werden, nicht als Pflicht des Systems.
Aufnahmen sollten nur so lange aufbewahrt werden, wie es der Zweck erfordert. In der Praxis sind oft wenige Tage angemessen, sofern keine konkreten Vorfälle eine längere Speicherung rechtfertigen. Ein festgelegtes Löschkonzept stellt sicher, dass Daten automatisch entfernt werden und nicht unbegrenzt aufbewahrt bleiben.
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