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Sicherheit

DORA gilt: Was die EU-Verordnung für Finanzdienstleister und Zulieferer heißt

Seit dem 17. Januar 2025 gilt DORA. Die EU-Verordnung verpflichtet den Finanzsektor zu digitaler Widerstandsfähigkeit – und betrifft über die Lieferkette auch viele IT-Dienstleister.

DORA gilt: Was die EU-Verordnung für Finanzdienstleister und Zulieferer heißt
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DORA (Digital Operational Resilience Act) gilt seit dem 17. Januar 2025 und verpflichtet Finanzunternehmen zu strengem IT-Risikomanagement, Vorfallmeldung und Tests. Betroffen sind auch deren IT-Dienstleister, die in Verträgen und Audits einbezogen werden. Wer für Banken, Versicherungen oder Zahlungsdienstleister arbeitet, muss seine IT-Sicherheit nachweisbar belegen.

Was ist DORA – und seit wann gilt sie?

DORA steht für Digital Operational Resilience Act, übersetzt: Verordnung über die digitale operationale Widerstandsfähigkeit. Sie gilt seit dem 17. Januar 2025 EU-weit unmittelbar – ohne dass ein nationales Gesetz nötig wäre.

Ziel ist, dass der Finanzsektor auch bei IT-Störungen, Cyberangriffen und Ausfällen handlungsfähig bleibt. DORA bündelt und verschärft Anforderungen, die vorher über viele Einzelregelungen verteilt waren – zu einem einheitlichen, strengen Rahmen.

Betroffen ist ein breites Feld: Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Krypto-Anbieter und mehr. Anders als NIS2 ist DORA also sektorspezifisch, dafür innerhalb des Finanzsektors sehr umfassend.

Was verlangt DORA von Finanzunternehmen?

DORA ruht auf mehreren Säulen. Im Kern müssen betroffene Unternehmen:

  • ein umfassendes IKT-Risikomanagement aufbauen und dokumentieren,
  • schwerwiegende IT-Vorfälle melden – nach klar definierten Fristen und Schwellen,
  • ihre Widerstandsfähigkeit regelmäßig testen, bis hin zu fortgeschrittenen Penetrationstests,
  • und das Risiko durch Drittdienstleister aktiv steuern.

Gerade der letzte Punkt macht DORA über den Finanzsektor hinaus relevant – denn er zieht die IT-Lieferkette mit hinein.

Warum betrifft DORA auch IT-Dienstleister?

Weil Finanzunternehmen für ihre Drittdienstleister geradestehen müssen. DORA verlangt, dass sie Verträge, Sicherheitsniveau und Notfallfähigkeit ihrer IT-Partner prüfen und vertraglich absichern. Das reicht bis zu Prüf- und Auditrechten.

Für IT-Dienstleister, Software-Anbieter und Cloud-Provider, die den Finanzsektor beliefern, heißt das: Sie müssen ihre eigene IT-Sicherheit nachweisbar belegen – sonst werden sie zum Risiko für den Kunden und fallen aus der Lieferkette.

Wer also für Banken, Versicherungen oder Zahlungsdienstleister arbeitet, sollte seine Dokumentation, Notfallpläne und Sicherheitsmaßnahmen jetzt vorzeigbar machen.

Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun?

DORA gilt bereits – Abwarten ist also keine Option mehr. Sinnvolle erste Schritte:

  • Betroffenheit klären: Bin ich direkt (Finanzunternehmen) oder indirekt (Zulieferer) betroffen?
  • Lücken erkennen: Wo erfüllt meine IT-Sicherheit die Anforderungen noch nicht?
  • Belege schaffen: Konzepte, Notfallpläne und Tests dokumentieren – Sicherheit muss prüfbar sein.

Vieles davon zahlt auf ein solides IT-Sicherheitskonzept ein, das ohnehin sinnvoll ist – DORA macht es zur Pflicht.

Wie unterstützt implec bei DORA?

Wir helfen Ihnen, die Anforderungen vom Kopf auf die Füße zu stellen: erst klären, ob und wie Sie betroffen sind, dann eine ehrliche Bestandsaufnahme, dann ein priorisierter Fahrplan – verständlich, ohne Paragrafendickicht.

Als Ihr IT-Partner sorgen wir zudem dafür, dass unser eigener Beitrag zur Lieferkette belegbar sicher ist: dokumentierte Prozesse, kontrollierte Zugriffe, geprobte Notfallpläne. So bestehen Sie auch das Audit Ihrer Auftraggeber.

Sie liefern dem Finanzsektor zu und wissen nicht, wo Sie stehen? Lassen Sie uns das gemeinsam prüfen.

Nils Rochholl
Nils Rochholl

Geschäftsführer bei implec. Schreibt hier über Themen aus dem IT-Alltag des Mittelstands — praxisnah und ohne Buzzword-Bingo.

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FAQ

Häufige Fragen

Kurz und konkret beantwortet.

Seit wann gilt DORA?+

DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 EU-weit unmittelbar. Ein nationales Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich – die Verordnung ist direkt anwendbar.

Wer ist von DORA betroffen?+

Direkt betroffen ist der Finanzsektor: Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Krypto-Anbieter und weitere. Indirekt betroffen sind deren IT-Drittdienstleister über die Lieferkette.

Was bedeutet DORA für IT-Dienstleister?+

Finanzunternehmen müssen das Risiko durch ihre IT-Dienstleister steuern und vertraglich absichern – inklusive Prüf- und Auditrechten. IT-Dienstleister für den Finanzsektor müssen ihre Sicherheit deshalb nachweisbar belegen.

Worin unterscheidet sich DORA von NIS2?+

NIS2 deckt 18 Sektoren breit ab, DORA gilt speziell für den Finanzsektor – dort aber sehr umfassend und mit detaillierten Anforderungen an Risikomanagement, Vorfallmeldung, Tests und Drittdienstleister.

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