Seit dem 17. Januar 2025 gilt DORA. Die EU-Verordnung verpflichtet den Finanzsektor zu digitaler Widerstandsfähigkeit – und betrifft über die Lieferkette auch viele IT-Dienstleister.

DORA (Digital Operational Resilience Act) gilt seit dem 17. Januar 2025 und verpflichtet Finanzunternehmen zu strengem IT-Risikomanagement, Vorfallmeldung und Tests. Betroffen sind auch deren IT-Dienstleister, die in Verträgen und Audits einbezogen werden. Wer für Banken, Versicherungen oder Zahlungsdienstleister arbeitet, muss seine IT-Sicherheit nachweisbar belegen.
DORA steht für Digital Operational Resilience Act, übersetzt: Verordnung über die digitale operationale Widerstandsfähigkeit. Sie gilt seit dem 17. Januar 2025 EU-weit unmittelbar – ohne dass ein nationales Gesetz nötig wäre.
Ziel ist, dass der Finanzsektor auch bei IT-Störungen, Cyberangriffen und Ausfällen handlungsfähig bleibt. DORA bündelt und verschärft Anforderungen, die vorher über viele Einzelregelungen verteilt waren – zu einem einheitlichen, strengen Rahmen.
Betroffen ist ein breites Feld: Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Krypto-Anbieter und mehr. Anders als NIS2 ist DORA also sektorspezifisch, dafür innerhalb des Finanzsektors sehr umfassend.
DORA ruht auf mehreren Säulen. Im Kern müssen betroffene Unternehmen:
Gerade der letzte Punkt macht DORA über den Finanzsektor hinaus relevant – denn er zieht die IT-Lieferkette mit hinein.
Weil Finanzunternehmen für ihre Drittdienstleister geradestehen müssen. DORA verlangt, dass sie Verträge, Sicherheitsniveau und Notfallfähigkeit ihrer IT-Partner prüfen und vertraglich absichern. Das reicht bis zu Prüf- und Auditrechten.
Für IT-Dienstleister, Software-Anbieter und Cloud-Provider, die den Finanzsektor beliefern, heißt das: Sie müssen ihre eigene IT-Sicherheit nachweisbar belegen – sonst werden sie zum Risiko für den Kunden und fallen aus der Lieferkette.
Wer also für Banken, Versicherungen oder Zahlungsdienstleister arbeitet, sollte seine Dokumentation, Notfallpläne und Sicherheitsmaßnahmen jetzt vorzeigbar machen.
DORA gilt bereits – Abwarten ist also keine Option mehr. Sinnvolle erste Schritte:
Vieles davon zahlt auf ein solides IT-Sicherheitskonzept ein, das ohnehin sinnvoll ist – DORA macht es zur Pflicht.
Wir helfen Ihnen, die Anforderungen vom Kopf auf die Füße zu stellen: erst klären, ob und wie Sie betroffen sind, dann eine ehrliche Bestandsaufnahme, dann ein priorisierter Fahrplan – verständlich, ohne Paragrafendickicht.
Als Ihr IT-Partner sorgen wir zudem dafür, dass unser eigener Beitrag zur Lieferkette belegbar sicher ist: dokumentierte Prozesse, kontrollierte Zugriffe, geprobte Notfallpläne. So bestehen Sie auch das Audit Ihrer Auftraggeber.
Sie liefern dem Finanzsektor zu und wissen nicht, wo Sie stehen? Lassen Sie uns das gemeinsam prüfen.
FAQ
Kurz und konkret beantwortet.
DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 EU-weit unmittelbar. Ein nationales Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich – die Verordnung ist direkt anwendbar.
Direkt betroffen ist der Finanzsektor: Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Krypto-Anbieter und weitere. Indirekt betroffen sind deren IT-Drittdienstleister über die Lieferkette.
Finanzunternehmen müssen das Risiko durch ihre IT-Dienstleister steuern und vertraglich absichern – inklusive Prüf- und Auditrechten. IT-Dienstleister für den Finanzsektor müssen ihre Sicherheit deshalb nachweisbar belegen.
NIS2 deckt 18 Sektoren breit ab, DORA gilt speziell für den Finanzsektor – dort aber sehr umfassend und mit detaillierten Anforderungen an Risikomanagement, Vorfallmeldung, Tests und Drittdienstleister.
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